Wie setzt sich der Verrechnungssatz einer Handwerkerstunde zusammen? Hierzu folgende Grafik:
Unsere Leistungen können anteilig bei der privaten Einkommensteuer berücksichtigt werden ($35(2) EStG). Abzugsfähig sind 20% des Gesamtbetrages der erbrachten Dienstleistungen von maximal 6.000,00 € inkl. MwSt., also 1.200,00 € (maximal pro Jahr). Der Betrag kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden! Die Regelung gilt nicht für in der Rechnung aufgeführtes Material.
Welche Vorteile hat es für Sie, einen Fachbetrieb zu beauftragen?